Ärztlicher Kunstfehler

Kind in Italien stirbt an Mittelohrentzündung

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Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist bestürzt über den Tod eines siebenjährigen Jungen in Italien, der  an den Folgen einer Otitis Media (Mittelohrentzündung) gestorben ist.

„Hier liegt offenbar ein ärztlicher Kunstfehler vor“, erklärt Cornelia Bajic, erste Vorsitzende des DZVhÄ. „Der Verzicht auf Antibiotika scheint in diesem Fall eine klare unterlassene Hilfeleistung und nicht mit dem ärztlichen Selbstverständnis vereinbar.“ Sollten sich die Anschuldigungen gegen den Arzt erhärten, sei es zu begrüßen, wenn die „volle Härte der italienischen Gesetze“ angewendet werde, so Bajic.

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Bajic weiter: „Die Homöopathie gehört in kompetente Hände. Und in Deutschland gelten klare Regeln, die bei korrekter Anwendung durch den behandelnden Arzt einen vergleichbaren Fall verhindern.“

Grundsätzlich ist in Deutschland eine Mittelohrentzündung nicht sofort mit einem Antibiotikum zu behandeln. Auch die konventionelle Medizin mahnt die Ärzte zu einem angemessenen Einsatz von Antibiotika und steht dem hohen Verbrauch von Antibiotika in Deutschland kritisch gegenüber. Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Arztes, wie er die Risiken und Vorteile für seinen Patienten abwägt. Aber die Regeln in Deutschland sind klar: So schreiben die medizinischen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vor: „Bei Patienten ohne Risikofaktoren mit einer unkomplizierten akuten Otitis media sollte (…) auf die sofortige antibiotische Therapie verzichtet werden. (…) Selbst bei Fieber und/oder Erbrechen ist es vertretbar, die ersten 24 – 48 Stunden unter Beobachtung des Kindes abzuwarten und erst bei einer Verschlechterung der Symptome oder einer ausbleibenden Besserung Antibiotika zu verordnen.“ Die homöopathischen Ärzte in Deutschland halten sich an diese Regeln.

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