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TÜV Rheinland: Sicher Erste Hilfe leisten in Corona-Zeiten

Abstands- und Hygieneregeln schützen Verletzte und Ersthelfer / Atemspende ist zu Corona-Zeiten Ermessenssache / Unternehmer müssen für ausreichend Ersthelfer sorgen

Jeder kann im Beruf oder Privatleben mit einem Notfall konfrontiert werden, bei dem Erste Hilfe notwendig ist. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Civey gaben über die Hälfte der Befragten an, dass ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs mehr als zehn Jahre zurückliegt. Wissen aus einem Kurs, der in den vergangenen zwei Jahren absolviert wurde, hatten 17,4 Prozent der Teilnehmenden. Im Ernstfall stellt sich jedoch aktuell für alle die Frage: Wie sieht sichere Erste Hilfe in Corona-Zeiten aus? “Zur Ersten Hilfe sind wir im Privatleben alle verpflichtet. In Unternehmen übernehmen geschulte Ersthelfer diese Aufgabe. Dabei steht sowohl bei der Ersten Hilfe im Alltag als auch im beruflichen Umfeld die Sicherheit des Ersthelfers an erster Stelle”, betont Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Abstands- und Hygieneregeln auch bei Erster Hilfe beachten

Wenn möglich sollte auch bei der Hilfeleistung ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In den meisten Fällen, zum Beispiel bei Verletzungen, ist jedoch ein näherer Kontakt zu der hilfebedürftigen Person notwendig. Um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus für die hilfebedürftige Person und den Helfenden gering zu halten, sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung, ein Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise ein FFP2-Atemschutz getragen werden. Außerdem sind natürlich Handschuhe zu benutzen. Im Unternehmen sollten betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer mit den Atemschutzmasken ausgestattet sein und diese an Hilfebedürftige aushändigen. “Sensible Themen sind das Prüfen der Atmung und Wiederbelebungsmaßnahmen. Bei Wiederbelebungsmaßnahmen ist es dem Helfenden überlassen, ob zusätzlich zur Herzdruckmassage eine Beatmung durchgeführt wird. In Unternehmen können dafür Beatmungsmasken zur Verfügung gestellt und die betrieblichen Ersthelferinnen und -helfer entsprechend unterwiesen werden”, so Schramm. Bei unbekannten Personen konzentrieren sich die Wiederbelebungsmaßnahmen auf die Herzdruckmassage und den Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED), sofern ein solches Gerät vorhanden ist.

Die Kontrolle der Atmung erfolgt normalerweise durch Prüfen der Atemgeräusche. Dazu ist eine große Nähe zum Verunglückten erforderlich. Um das damit verbundene Infektionsrisiko zu reduzieren, wird ein anderes Vorgehen empfohlen: Nachdem die Atemwege durch Überstrecken des Kopfes durch Anheben des Kinns freigemacht wurden, soll die Bewegung des Brustkorbs beobachtet werden. Ist keine Bewegung des Brustkorbs zu erkennen, ist von einer gestörten Atmung auszugehen.

Unternehmen müssen Ersthelfer stellen

Auch bei einer verringerten Belegschaft müssen im Unternehmen betriebliche Ersthelfer anwesend sein: Bei zwei bis zwanzig Beschäftigten genügt ein Ersthelfer. Sind mehr Mitarbeitende im Unternehmen tätig, müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten eine Ausbildung zum Ersthelfer haben. In allen anderen Betrieben müssen zehn Prozent der Anwesenden Ersthelfer sein. “Unsere Betriebsärzte beraten Unternehmer, wie die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 umgesetzt werden können. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei Fragen zur Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern. Hier eröffnet die Vorschrift den Unternehmen einen gewissen Handlungsspielraum beim zweijährigen Fortbildungsturnus. Unser Ziel ist, dass auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie die Erste Hilfe im Unternehmen gewährleistet ist”, erklärt Schramm.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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Voll auf die Zwölf

Erste Hilfe bei Beulen aus der Hausapotheke

Gesundheit_Nachrichten,_PressemeldungenEin Sturz beim Sport oder die übersehene Schrankecke: Beulen entstehen durch einen Schlag oder Stoß am Kopf. In der Folge strömt Gewebeflüssigkeit in die Stelle und führt zu der Schwellung. Wird die Haut am Kopf bei dem Stoß zusätzlich beschädigt, können sehr starke Blutungen die Folge sein, weil sich am Kopf viele Blutgefäße befinden. Wer sich den Kopf angestoßen hat, sollte sich als erste Maßnahme hinlegen und den Kopf leicht erhöht lagern. Darauf weist Andreas Hott, Vorstand des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz – LAV, hin.

Ein Stoß am Kopf führt häufig zu den folgenden Symptomen: Kopfschmerzen, Benommenheit und Schwindel. Schwerere Schäden können Bewusstseinsstörungen und Koordinationsprobleme gefolgt von Übelkeit und Erbrechen sein, zählt Hott auf. “So einfach sich eine Beule am Kopf anhören mag, so umsichtig sollte man mit ihr umgehen und sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn alle Symptome, die über normale Kopfschmerzen hinausgehen, können auf eine schwerere Schädigung hindeuten. Das kann von einer Gehirnerschütterung bis hin zum Schädel-Hirn-Trauma bei einem heftigen Aufprall reichen. Hier sprechen wir von starken bis massiven Schäden, die umgehend ärztlich behandelt und kontrolliert werden müssen”, rät der Apotheker.

Auch einfache Beulen, die unauffällig verlaufen, sollten etwa für 24 Stunden beobachtet werden. Treten nachträglich Verschlechterungen wie Schwindel oder Erbrechen auf, muss auch noch Stunden nach dem Missgeschick rasch ein Arzt aufgesucht werden. “Darum gilt für mich”, fährt Hott fort, “dass die Hausapotheke bei Beulen wirklich nur für die erste Hilfe gedacht ist.”

 Vom Schmerz zur Heilung

Bei Beulen am Kopf kann man sich für diese Erstversorgung an der PECH-Regel orientieren: P steht für Pause machen, E steht für Eis – also das Kühlen, C für den leichten Druck einer Kompresse und das H für Hochlegen. “Für die schnellere Abheilung der Beule empfehlen sich außerdem Gele und Cremes mit Arnika, Beinwell oder Ringelblume, die alle eine abschwellende Wirkung haben. Gele haben den Effekt, dass sie zusätzlich kühlen und so die Beule rascher zurückgeht”, so Hott.

Der Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. – LAV vertritt die Interessen der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker in Rheinland-Pfalz. Er ist Vertragspartner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab. Von den gut 1.000 Apothekenleitern sind rund 95 Prozent freiwillige Mitglieder im Verband.

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