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Heilpraktiker-Regeln sind gut, zuverlässig und sicher

Heilpraktiker Berufs-Bund zur Diskussion Heilpraktikergesetz

Pressemeldungen Gesundheit

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„Auch unter dem Eindruck der Vorkommnisse in einem Naturheilzentrum in Brüggen ist keine Grundlage zu finden, irgendetwas an den Zulassungsvoraussetzungen für Heilpraktiker zu ändern“, so der Vorsitzende des HBB-Heilpraktiker Berufs-Bund, Bernd Schmidt. Die Ursache der Vorkommnisse in einem „Krebszentrum“ in Brüggen sind weder in der Ausbildung noch in Zulassungsregeln für Heilpraktiker zu suchen. Es handelt sich allein um eine individuelle Verantwortungsfrage eines Einzelnen.

Das Heilpraktikergesetz mit seiner Durchführungsverordnung, die Länderrichtlinien, die Rechtsprechung (z.B. das Sorgfaltspflichturteil des BGH), die Überprüfungen mit ihren stetig gewachsenen Ansprüchen für eine Erlaubniserteilung stellen heute eine erhebliche Hürde dar. Entsprechend der Vorgabe, keine Gefahr für die Patienten zu sein, wirken die Heilpraktiker/innen in ihrer überwiegend großen Mehrheit.

 

Aus- und Weiterbildung werden groß geschrieben.

Mit den gegebenen Grundlagen hat einerseits der Gesetzgeber alle Möglichkeiten der Absicherung, auch im Sinne des Verbraucherschutzes, und andererseits haben die Patienten die freie und eigenverantwortliche Wahl für ihre Behandlung auf sicherer Ebene.

Die Patientinnen und Patienten können sich ihrer Heilpraktikerin, ihrem Heilpraktiker für eine verantwortungsvolle Behandlung anvertrauen. Der HBB steht in allen Fragen zur Verfügung.

Quelle: Bernd Schmidt, Vorsitzender HBB – Heilpraktiker Berufs-Bund, Selbach 22, 34513 Waldeck, Tel.: 05634/994310 – Fax: 05634/994312 www.heilpraktiker-berufs-bund.de, info@heilpraktiker-berufs-bund.de

Behandlungsskandal in Naturheilzentrum mit 3-Bromopyrovat

Heilpraktiker-Berufs-Bund nimmt Stellung zum Behandlungsskandal in Naturheilzentrum

Pressemeldungen Gesundheit

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In einem Naturheilzentrum in Bracht/Brüggen soll es bei Krebspatienten in einer Vielzahl zu Todesfällen gekommen sein. Im Mittelpunkt steht hierbei die Verabreichung eines nicht zugelassenen Präparates 3-Brompyrovat.

Für eindeutige Schlußfolgerungen und Beurteilungen ist es noch zu früh. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und versucht, die Klarheit zu den Todesursachen zu finden. Liegen Fehlbehandlungen des Therapeuten vor? Hat dieser leichtfertig gehandelt? Handelt es sich um Folgen aus dem verabreichten Präparat? Oder waren es doch die Krebserkrankungen selbst? All dies wird durch die Staatsanwalt zu prüfen sein. Man kann nur hoffen, daß die Ermittlungen zu einem eindeutigen Ergebnis führen werden.

Eines scheint jedoch schon sicher zu sein: Der Heilpraktiker hat ein nicht zugelassenes Präparat eingesetzt und möglicherweise Risiken der Behandlung auf sich genommen. Dies spricht gegen die Grundauffassung der Heilpraktiker, deren gesetzliche Grundlagen, Berufsordnung, Berufsbild und Ethikrichtlinien. Wenn dem so ist, ist der Betreiber des Naturheilzentrums im Tätigkeitsbereich der Heilpraktiker fehl am Platze und die Erlaubnis ist einzuziehen. Wenn das verabreichte Präparat ein derartiges Risiko darstellt und darin Todesursachen zu suchen sind, muß die Frage gestellt werden ob und in welchem Umfange auch ein behördliches Versagen vorliegt. So manches harmloses pflanzliche und homöopathische Mittel wird als Risiko eingestuft und der Verschreibungpflicht unterworfen, während hier ein derartiges Mittel dann freiverkäuflich für Jedermann zu erwerben ist.

Jetzt aus diesem Fall Schlußfolgerungen mit angeblich nicht genügender Ausbildung der Heilpraktiker sowie Forderungen nach gesetzlichen Änderungen werden dem Berufsstand der Heilpraktiker nicht gerecht und sind eher diskriminierend. Die Heilpraktiker bilden sich gut und regelmäßig aus und weiter. Ihr oberstes Ziel ist, dem Patienten nicht zu schaden und Gefahren von ihm fernzuhalten. Innerhalb der Ärzteschaft kommt im Gegensatz zum vorliegenden Einzelfall gehäuft zu Risikosituationen, trotz ihrer universitären Ausbildung, und ohne daß wir damit den Ärztestand pauschal angreifen. Die Patienten können sich nach wie vor vertrauensfall an die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wenden. Der HBB steht jederzeit für alle Fragen zur Verfügung.

Quelle: Bernd Schmidt, Vorsitzender HBB – Heilpraktiker Berufs-Bund
Selbach 22, 34513 Waldeck
Tel.: 05634/994310 – Fax: 05634/994312
www.heilpraktiker-berufs-bund.de, info@heilpraktiker-berufs-bund.de