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Ich hab’ Rücken: Volkskrankheit Kreuzschmerzen

Bewegung hilft, Probleme zu vermeiden- Verbraucherinformation der DKV

Fast jeder Deutsche hatte schon einmal Rückenschmerzen. Die häufigste Ursache: zu wenig Bewegung. Ein Problem, das sich während der Corona-Pandemie noch verschärft, denn langes Sitzen schwächt die Muskeln. Natürlich gibt es aber auch andere Ursachen für Rückenschmerzen. Wie Betroffene die Auslöser erkennen, weiß Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV. Er gibt außerdem Tipps für mehr Bewegung im Alltag.

Wie entstehen Rückenschmerzen?

Die Ursachen für Rückenschmerzen sind vielfältig: Neben zu wenig Bewegung können auch eine Erkrankung, eine falsche Körperhaltung, Verschleißerscheinungen, aber auch Stress oder eine zu weiche oder zu harte Matratze Auslöser sein. Mediziner unterscheiden zwischen nicht-spezifischen und spezifischen Rückenschmerzen: “Ein nicht-spezifischer Kreuzschmerz hat keine eindeutige Ursache, die zum Beispiel in einem Röntgenbild oder einem MRT sichtbar ist”, informiert Dr. Wolfgang Reuter. Auslöser können dann beispielsweise Muskelverspannungen sein. Spezifische Schmerzen haben dagegen eine eindeutige Ursache wie etwa eine Erkrankung oder eine Verformung der Wirbelsäule.

Ursache mit dem Arzt klären

Wenn die Rückenschmerzen anhalten, ist die Frage: Wann sollten Betroffene zum Arzt gehen? “Bei heftigen Schmerzen, einem vorangegangenen Unfall oder Sturz sowie einem Taubheitsgefühl in den Beinen, aber auch Fieber und Blasenschwäche ist ein Besuch beim Arzt dringend angeraten”, so Dr. Reuter. Darüber hinaus gilt: Bringen erste Maßnahmen wie beispielsweise Wärme oder Rückenübungen auch nach mehreren Tagen keine Besserung, sollte ebenfalls ein Arzt kontaktiert werden. Er wird mithilfe von Patientengesprächen, Tests, Röntgenbildern oder einem MRT der Ursache auf den Grund gehen und die Behandlung danach ausrichten.

Bewegung ist das A und O

Spricht eine Erkrankung nicht dagegen, hilft bei den meisten Betroffenen regelmäßige Bewegung die Schmerzen zu vermeiden oder zu reduzieren. Es muss nicht immer gleich ein täglicher Waldlauf oder eine schweißtreibende Fitnesseinheit sein. Viele Menschen finden in ihrem üblichen Tagesablauf auch gar kein Zeitfenster dafür. Die Corona-Pandemie bietet darüber hinaus weniger Gelegenheiten für Bewegung. Aber: “Es hilft bereits, im Alltag ein paar Kleinigkeiten zu ändern”, so Dr. Reuter. “Zum Beispiel morgens fünf Minuten Gymnastik machen statt die Nachrichten auf dem Handy checken, Treppen laufen statt Fahrstuhl fahren oder abends nach einem langen Tag am Schreibtisch eine Runde um den Block drehen statt nur auf dem Sofa sitzen.” Online gibt es auch jede Menge Workout-Videos, unter anderem mit Übungen zur Kräftigung der Rückenmuskulatur. Einige Sportvereine oder Yoga-Studios bieten zudem virtuelle Live-Kurse an.

Schritte zählen als Orientierung

Vielen Menschen fällt es schwer einzuschätzen, wie viel mehr sie sich bewegen sollen. Da kann es helfen, sich an der Anzahl der täglichen Schritte zu orientieren. Experten empfehlen pro Tag 10.000 Schritte. Das ist allerdings nur als Orientierung gedacht, 4.000 pro Tag sind bereits ein guter Anfang. 1.000 Schritte entsprechen dabei ungefähr 700 bis 900 Metern. “Es kann eine gute Motivation sein, sich mithilfe eines Schrittzählers, etwa einer App auf dem Smartphone oder eines Fitness-Trackers, ein tägliches Ziel zu setzen”, rät der DKV Experte.

Ein rückenfreundliches Umfeld – auch am heimischen Schreibtisch

Neben regelmäßiger Bewegung ist auch ein rückenfreundliches Umfeld zu Hause und im Beruf wichtig, um Schmerzen zu vermeiden. “Gerade für das Homeoffice gilt: Nicht dauerhaft den Küchenstuhl oder den Couchtisch als Arbeitsplatz nutzen”, so der Gesundheitsexperte. Auch in den eigenen vier Wänden sollten ein ergonomischer Bürostuhl und ein geeigneter Schreibtisch rückenfreundliches Arbeiten ermöglichen. Wichtig: Schreibtisch- und Bürostuhlhöhe so einstellen, dass der oberste Bereich des Monitors auf Augenhöhe ist. Übrigens: Einen Hinweis auf rückenfreundliche Produkte bietet das Gütesiegel der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V.
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Unfallfrei durch die Grillsaison

Schutzmaßnahmen und erste Hilfe bei Verbrennungen

Gesundheit_Nachrichten,_PressemeldungenDie Deutschen sind Grill(welt)meister: Mehr als 95 Prozent der hiesigen Bevölkerung werfen gerne den Grill an. Doch das Brutzeln von Fleisch, Würstchen oder Gemüse ist nicht ganz ungefährlich. Die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin verzeichnet jährlich durchschnittlich 4.000 Unfälle am Grill.

Tipps, um die beliebte Freizeitbeschäftigung sicherer zu machen, hat Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV. Er weiß außerdem, was bei Brandverletzungen zu tun ist.

Sicherheit am Grill

Grillen ist gefährlich und kann schnell Verbrennungen verursachen. Viele Gefahren lassen sich aber mit einfachen Maßnahmen eindämmen. Wichtig für sicheres Grillen ist vor allem der richtige Standort. Er sollte windgeschützt sein, mit stabilem und feuerfestem Untergrund. In der Nähe sollten sich keine brennbaren Materialien wie Holzmöbel oder trockene Gartenabfälle befinden. Und ganz wichtig: “Niemals den Grill verschieben, wenn er heiß ist”, so Dr. Wolfgang Reuter. Die Gefahr, sich dabei zu verletzen, ist besonders hoch. Außerdem gilt: Zum Anzünden von Holzkohlegrills keine flüssigen Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Petroleum verwenden. “Flüssige Brandbeschleuniger können verpuffen und explosionsartig meterhohe Stichflammen bilden”, weiß Reuter. Besser sind feste Grillanzünder, die nach DIN EN 1860-3 geprüft und mit dem DIN-CERTCO Zeichen versehen sind. Obligatorisch sind außerdem ein Eimer Sand, eine Löschdecke oder ein Feuerlöscher neben dem Grill, um eine außer Kontrolle geratene Glut zur Not schnellstmöglich löschen zu können. Wasser ist dafür weniger geeignet, denn der entstehende Wasserdampf kann Verbrühungen verursachen.

 Vom Schmerz zur Heilung

Aufmerksam sein

Ist die Kohle heiß genug und das Grillgut brutzelt, ist die Verlockung groß, sich entspannt zurückzulehnen. Grillmeister sollten ihre Wirkstätte aber immer im Auge behalten. Nicht nur wegen möglicherweise verkohlter Würstchen. Sondern vor allem, um den Funkenflug zu beobachten und zu verhindern, dass umherfliegende Glut etwas in Brand setzt oder jemanden verletzt. Anwesenden Kindern sollte besondere Aufmerksamkeit gelten. “Sie finden Feuer meistens interessant und drücken sich gerne in der Nähe des Grills herum”, weiß Reuter. “Wenn sie dann beim Spielen aus Versehen den Grill anrempeln oder sich mit den Händen eine Wurst vom Rost stibitzen, drohen ihnen schmerzhafte Verbrennungen.” Der Grillmeister selbst sollte sich mit einer Schürze, Handschuhen und einer langen Grillzange vor der Glut schützen.

Erste Hilfe bei Verbrennungen

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es beim Grillen zu Verbrennungen kommen. Wenn Kleidungsstücke oder beispielsweise ein Sitzkissen Feuer fangen, heißt es: Schnell reagieren! Dazu am besten eine Decke über den Gegenstand oder die Person werfen, um die Flammen zu ersticken. Kleinflächige Verbrennungen ersten Grades, die sich durch Hautrötungen oder Brandblasen zeigen, am besten sofort 10 bis 15 Minuten zum Kühlen unter fließendes handwarmes Wasser halten. “Sehr kaltes Wasser oder Kühlpacks reizen die geschädigte Haut nur zusätzlich”, weiß der Gesundheitsexperte. Anschließend die Wunde steril verbinden, zum Beispiel mit einem Brandwundenverbandtuch, das in jedem Autoverbandskasten zu finden ist, und bei Bedarf einen Arzt aufsuchen. Reuter erklärt weiter: “Ist die Wunde größer als die Fläche einer Hand, besser nicht mit Wasser abspülen. Denn bei großflächigen Verbrennungen besteht die Gefahr einer Unterkühlung. Auch ansonsten sollten Helfer die Wunde in Ruhe lassen.” Es gilt dann vor allem, den Betroffenen warm zu halten, beispielsweise mit Decken, und durch Ansprache und Trost einen möglichen Schock zu verhindern. Außerdem über die 112 möglichst schnell Hilfe holen.

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Vorsorge für den Ernstfall

Patientenverfügung verfassen und sicher aufbewahren – Verbraucherinformation der DKV

Gesundheit_Nachrichten,_PressemeldungenEin schlimmer Unfall oder eine schwere Krankheit kann Menschen in eine Situation bringen, in der sie sich nicht mehr mit dem Arzt verständigen können. Dann hilft eine Patientenverfügung: Hier kann jeder festlegen, welche medizinische Versorgung er im Notfall wünscht – und welche nicht.

Das Dokument entlastet auch die Angehörigen, die als Betreuer sonst Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen treffen müssten. Wie eine Patientenverfügung aussehen muss, damit sie gültig ist, weiß Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Er erklärt außerdem, wie die Verfasser sicherstellen können, dass Ärzte im Notfall von ihrer Patientenverfügung erfahren und wie sie das Dokument ändern können.

Was steht in einer Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, in welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe sie einwilligen würden, falls sie in lebensbedrohlichen Situationen selbst nicht mehr kommunizieren können. Es geht dabei um medizinische Maßnahmen, die noch nicht unmittelbar bevorstehen. “Die Ärzte sind an diese Verfügung gebunden und müssen sich an die darin stehenden Wünsche halten”, erklärt Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Hat jemand bereits eine chronische Erkrankung, empfiehlt es sich, diese in der Patientenverfügung anzugeben. “Eine wichtige Ergänzung kann auch sein, die persönliche Einstellung zum Leben und Sterben hinzuzufügen”, so Reuter. Dies kann Ärzten und Pflegepersonal helfen, die Wünsche in der Patientenverfügung besser nachzuvollziehen: “Hat der Verfasser etwa festgelegt, dass er im Endstadium einer schweren Krankheit auf künstliche Ernährung verzichten möchte, heißt das nicht, dass er das auch dann möchte, wenn er nach einem Unfall im Koma liegt”, verdeutlicht der Gesundheitsexperte.

 Vom Schmerz zur Heilung

Anforderungen an ein gültiges Dokument

Damit die Verfügung im Notfall wirksam ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Nur ein schriftlich verfasstes Dokument mit Erstellungsdatum und Unterschrift ist gültig. Der Verfasser muss volljährig sein und ohne Zwang handeln. Eine weitere Voraussetzung ist, dass er einwilligungsfähig ist. Einwilligungsfähig ist derjenige, der die Art, Bedeutung und Risiken einer ärztlichen Maßnahme erfassen kann. Entscheidend ist es, den eigenen Willen möglichst konkret zu formulieren. Vage Aussagen wie “Ich möchte kein menschenunwürdiges Leben” helfen Ärzten und Angehörigen im Zweifel nicht weiter. Denn nicht jeder hat die gleiche Vorstellung von einem menschenunwürdigen Leben. Die Verfasser sollten möglichst genau beschreiben, in welchen Situationen welche Behandlungswünsche gelten: Möchte jemand zum Beispiel nur im Fall eines Wachkomas auf künstliche Ernährung verzichten oder auch im Endstadium einer schweren Demenzerkrankung? Besteht eine chronische Erkrankung, für die besondere Regelungen getroffen werden sollen? Unter welchen Voraussetzungen sollen die Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen beenden? In einer Patientenverfügung muss es aber nicht immer nur um die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen gehen. Der Patient kann auch für den Fall einer konkreten Erkrankung nach Rücksprache mit dem Arzt bestimmte Therapien festlegen. Einen umfassenden Leitfaden bietet beispielsweise die Broschüre “Patientenverfügung” des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Darin finden Interessenten auch Textbausteine und Musterbeispiele. Weitere Anlaufstellen sind Krankenkassen, Verbraucherzentralen oder Juristen. Außerdem veranstalten Volkshochschulen in regelmäßigen Abständen Workshops zu dem Thema. Zu empfehlen ist auch eine Beratung beim Hausarzt. Zum einen kennt er den Patienten und dessen Krankengeschichte oft schon länger und kann ihn individuell beraten. Zum anderen kann er die verschiedenen medizinischen Behandlungsmethoden und deren Folgen erklären. Darüber hinaus kann der Arzt oder ein anderer Zeuge in der Verfügung schriftlich bestätigen, dass sein Patient bei der Erstellung der Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und damit einwilligungsfähig war. Eine solche Bestätigung ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit, unterstreicht jedoch die Glaubwürdigkeit. Die Bestätigung eines Notars ist nicht vorgeschrieben. Ist der Verfasser allerdings nicht mehr in der Lage, zu schreiben, kann der Notar ein geleistetes Handzeichen anstelle einer Unterschrift beglaubigen.

Sicherstellen, dass der Arzt informiert ist

Einmal erstellt, liegt die Patientenverfügung meist zunächst in der Schublade. Doch dabei sollte es nicht bleiben: Das Original ist bei einem Familienangehörigen oder beim Hausarzt gut aufgehoben. Denn im Notfall benötigen die behandelnden Ärzte das Originaldokument. Eine Kopie sollte der Verfasser behalten. “Damit die Ärzte in einem Notfall möglichst schnell von der Existenz einer Patientenverfügung erfahren, hilft eine Karte im Portemonnaie, die über das Dokument und seinen Aufbewahrungsort informiert”, rät Reuter.

Einmal geschrieben, für immer gültig?

Im Laufe des Lebens können sich die Einstellungen zu medizinischen Behandlungen verändern. Daher kann der Verfasser einer Patientenverfügung diese jederzeit formlos ändern oder sogar widerrufen. Das geht schriftlich, aber auch mündlich. Mündlich kann der Widerruf oder die Änderung gegenüber dem Arzt oder dem Pflegepersonal erfolgen, wenn sich der Verfasser bereits in Behandlung befindet. Ein Widerruf ist sogar beispielsweise durch Kopfschütteln noch möglich. Wer seine Verfügung widerruft, sollte das Originaldokument und sämtliche Kopien vernichten oder vernichten lassen. Es ist sinnvoll, etwa alle ein bis drei Jahre kritisch zu überprüfen, ob die Patientenverfügung noch den aktuellen persönlichen Vorstellungen entspricht. Soll der Inhalt unverändert bleiben, können die Verfasser das Originaldokument mit einem aktuellen Datum und Unterschrift bestätigen. Im Fall der Fälle bleiben dann weniger Zweifel, ob die jetzigen Vorstellungen noch mit dem Inhalt der Patientenverfügung übereinstimmen.

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